Vollzug des BauGB;
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 17.04.2026 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.05.2026 bis einschl. 26.06.2026
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01-43 „Südlich Wagnergasse“ vom 10.02.2017 i.d.F. vom 17.04.2026 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung