BP 06-76 „Schallermoos IV“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06-76 „Schallermoos IV“ vom 27.11.2020 i.d.F. vom 24.03.2021
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 24.03.2021 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 06-76 „Schallermoos IV“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.04.2021 bis einschl. 28.05.2021
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06-76 „Schallermoos IV“ vom 27.11.2020 i.d.F. vom 24.03.2021 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Relevanz-prüfung.
189
Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe naturschutzrechtlicher Ausgleich, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Baumpflanzung und angrenzende Schutzgebiete verfügbar.
Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung 


Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06-76 „Schallermoos IV“ vom 27.11.2020 i.d.F. vom 24.03.2021

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund technischer Probleme konnte das Internet-Portal zur Einsichtnahme der auszulegenden Unterlagen und Abgabe von Stellungnahmen über mehrere Tage nicht abgerufen werden. Daher wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungs-planes Nr. 06-76 „Schallermoos IV“ wiederholt.

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 24.03.2021 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 06-76 „Schallermoos IV“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.06.2021 bis einschl. 09.07.2021

aus.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06-76 „Schallermoos IV“ vom 27.11.2020 i.d.F. vom 24.03.2021 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Relevanz-prüfung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe naturschutzrechtlicher Ausgleich, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Baumpflanzung und angrenzende Schutzgebiete verfügbar.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00