BP 05-77 DB 1 „Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße“

Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05-77 „Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße“ vom 02.10.2020 i.d.F. vom 03.12.2021, redaktionell geändert am 15.07.2022 - rechtsverbindlich seit 25.07.2022 – durch Deckblatt Nr. 1 vom 13.09.2024 i.d.F. vom 17.07.2026 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

 

 

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 17.07.2026 gebilligten Entwurf des

 

Deckblattes Nr. 1

 

zur Änderung des Bebauungsplanes

 

Nr. 05-77

„Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße“

 

erneut nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 verkürzt in der Zeit vom

 

11.08.2026 bis einschl. 28.08.2026

 

aus.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 wird hiermit in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des Deckblattes Nr. 1 und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Folgende Festsetzungen des Deckblattes Nr. 1 wurden geändert oder ergänzt:

  • Festsetzung A.2.3 (Korrektur Schreibfehler): die festgesetzte Grundfläche für das WA beträgt nicht 1.155 m², sondern 1.275 m².
  • Festsetzung A.2.4 (alt): Geschossfläche entfällt gemäß Beschluss vom 19.06.2026.
  • Festsetzung C.3.1 (Korrektur Schreibfehler): die festgesetzte Grundfläche darf durch Anlagen gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO nicht um 2.050 m², sondern um 4.050 m² überschritten werden.
  • Festsetzung C.8.3 (alt): Anforderungen an Tiefgaragenlüftung; wurde gestrichen, weil auch in Festsetzung C.13.7 (neu) geregelt.
  • Festsetzung C.13.1 (alt): technische Vorkehrungen nach DIN 4109; wurde gestrichen, weil auch in Festsetzung C.13.5 (neu) geregelt.
  • Festsetzung C.13.3 (Ergänzung): Vermeidung impulshaltiger Geräusche beim Überfahren von Regenrinnen sowie beim Öffnen und Schließen von Garagentoren.
  • Festsetzung C.14.4 (alt): entfällt wegen Verweis auf Versiegelungsverbotssatzung
  • Festsetzung C.14.8 (Änderung): Fassadenbegrünung; nur redaktionelle Textanpassung ohne inhaltliche Änderung

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 13.09.2024 i.d.F. vom 17.07.2026 zum Bebauungsplan Nr. 05-77 „Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße“ vom 02.10.2020 i.d.F. vom 03.12.2021, redaktionell geändert am 15.07.2022 - rechtsverbindlich seit 25.07.2022 – mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Eben­so können die in den Festsetzungen des Deckblattes Nr. ## genannten DIN-Normen zu den oben genannten Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen, Infrastruktur, Klima und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00