BP 02-09/3b "Östlich Mozartstraße - nördlich Haydnstraße"

Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-09/3b „Östlich Mozartstraße – nördlich Haydnstraße“ vom 03.05.2024

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB




Der Bausenat der Stadt Landshut hat in der Sitzung am 03.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die

 

Nr. 02-09/3b

 

und die Bezeichnung

 

„Östlich Mozartstraße – nördlich Haydnstraße“.

 

Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Grundsatz zugestimmt.

 

Für diesen Bebauungsplan, in den der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

 

25.06.2024 bis einschl. 26.07.2024

 

unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Den Darlegungsunterlagen liegt zudem ein Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB mit bei.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung





Name: Hirmer, Magdalena

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 83
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00