Vollzug des BauGB;Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 02-1 "Zwischen Bahnlinie Landshut-Mühldorf, der Dr. Herterich-Allee und dem Hammberbach" vom 09.10.1959 i.d.F. vom 11.10.1961 - rechts-verbindlich seit 02.02.1963 - durch Deckblatt Nr. 2 vom 12.11.2020hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGBDer Bausenat der Stadt Landshut hat am 26.04.2013 die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des BebauungsplanesNr. 02-1 "Zwischen Bahnlinie Landshut-Mühldorf,der Dr. Herterich-Allee und dem Hammberbach"durch Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 12.11.2020 den Entwurf dieses Deckblattes gebilligt.Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 02-1 "Zwischen Bahnlinie Landshut-Mühldorf, der Dr. Herterich-Allee und dem Hammberbach" in der Zeit vom01.12.2020 bis einschl. 08.01.2021aus.Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 2 vom 12.11.2020 zum Bebauungsplan Nr. Nr. 02-1 "Zwischen Bahnlinie Landshut-Mühldorf,der Dr. Herterich-Allee und dem Hammberbach" vom 09.10.1959 i.d.F. vom 11.10.1961 - rechtsverbindlich seit 02.02.1963 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:http://www.landshut.de/bauleitplaeneJedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.STADT LANDSHUT- Baureferat -Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung