VEP 07-4 „Östlich Oderstraße

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07-4 „Östlich Oderstraße“ vom 24.04.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB ent-sprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Der vor-habenbezogene Bebauungsplan erhält die

Nr. 07-4

und die Bezeichnung

„Östlich Oderstraße“.

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lan-desrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-lung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:

Die Umnutzung zu einem Sondergebiet für soziale Zwecke mit der einhergehenden Nachverdichtung zu Ermöglichung einer integrativen Wohnanlage mit drei Vollgeschossen und neun Wohneinheiten, ergänzt durch eine Arbeitsstätte, unter Berücksichti-gung der bestehenden Baustruktur und der besonderen naturschutzrechtlichen Lage hinsichtlich des Biotopverbundes zwischen ehemaligen Standortübungsplatz und Altheimer Stausee gebietsverträglich zu regeln.

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

19.05.2020 bis einschl. 26.06.2020

zu äußern.

Die Unterrichtung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbe-schränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Terminvereinbarungen getroffen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Mirlach, Karin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 22
Zimmer: 408 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00