BP 09-60 DB Nr. 13 "Am Birkenberg"
Öffentliche Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 – durch Deckblatt Nr. 13 vom 28.06.2024 i.d.F. vom 20.05.2026 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Plan)
Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 20.05.2026 gebilligten Entwurf des
Deckblattes Nr. 13
zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 09-60
„Am Birkenberg“
erneut nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
30.06.2026 bis einschl. 31.07.2026
aus.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 wird hiermit in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des Deckblattes Nr. 13 und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Folgende Festsetzungen des Deckblattes Nr. 13 wurden geändert oder ergänzt:
- Festsetzung A.5.2 (neu): ein Planzeichen für die Umgrenzung der Flächen mit einem Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von mehr als 60 dB(A) nachts wurde eingefügt.
- Festsetzung C.2 (Ergänzung): es wurden Schallschutzmaßnahmen für die Flächen mit einem Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von mehr als 60 dB(A) nachts eingefügt.
- Festsetzung C.9 (alt): die Festsetzung zur Erhaltung und Pflege von herzustellender Bepflanzung entfällt in Folge des vom Bausenat am 06.06.2025 beschlossenen Entfalls der Festsetzung über zu pflanzende Laubbäume.
- Festsetzung C.9 (neu): Es wurde eine Festsetzung zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Glas eingefügt.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 13 vom 28.06.2024 i.d.F. vom 20.05.2026 zum Bebauungsplan Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Ebenso können die in den Festsetzungen des Deckblattes Nr. 13 genannten DIN-Normen zu den oben genannten Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Telefon:
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Öffentlichkeitsbeteiligung: 30.06.2026 00:00 bis 31.07.2026 23:59