BP 06-13 An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW
Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06-13 „An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW“ vom 19.09.2025 i.d.F. vom 17.04.2026
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Plan)
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 17.04.2026 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 06-13
„An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.05.2026 bis einschl. 26.06.2026
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06-13 „An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW“ vom 19.09.2025 i.d.F. vom 17.04.2026 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der Umweltbericht.
Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Wasserschutz, Bodenschutz und Naturschutz verfügbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Selasinsky, Aylin
Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Öffentlichkeitsbeteiligung: 19.05.2026 00:00 bis 26.06.2026 23:59