FNP db 85 PV-Anlage und Lagerflächen alter Müllberg

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 85 vom 26.09.2025 i.d.F. vom 24.04.2026 im Bereich „PV-Anlage und Lagerflächen alter Müllberg“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.04.2026 gebilligten Entwurf des

 

Deckblattes Nr. 85

im Bereich „PV-Anlage und Lagerflächen alter Müllberg“

 

zur Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

19.05.2026 bis einschl. 26.06.2026

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 85 vom 26.09.2025 i.d.F. vom 24.04.2026 im Bereich „PV-Anlage und Lagerflächen alter Müllberg“ zum seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gehören die Begründung und der Umweltbericht.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Wasserschutz, Bodenschutz und Altlasten verfügbar.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 






Name: Selasinsky, Aylin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr