BP 02-09/3b "Östlich Mozartstraße - nördlich Haydnstraße"

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-09/3b „Östlich Mozartstraße – nördlich Haydnstraße“ vom 03.05.2024 i.d.F. vom 06.06.2025

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 06.06.2025 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

 

Nr. 02-09/3b

„Östlich Mozartstraße – nördlich Haydnstraße“

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

01.07.2025 bis einschl. 01.08.2025

 

aus.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02-09/3b „Östlich Mozartstraße – nördlich Haydnstraße“ vom 03.05.2024 i.d.F. vom 06.06.2025 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der Umweltbericht.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, den vorliegenden Gutachten sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima und Luft, Schutzgut Landschaftsbild, Schutzgut Mensch, Schutzgut Kultur- und Sachgüter, Bodenverhältnisse, Kampfmittel, Ausgleichsmaßnahmen und Starkregen verfügbar.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Eben­so können die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen zu den oben genannten Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Hirmer, Magdalena

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 83
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00