BP 09-60 DB Nr. 13 "Am Birkenberg"
Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 - durch Deckblatt Nr. 13 vom 28.06.2024 i.d.F. vom 06.06.2025 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
(Plan)
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 06.06.2025 gebilligten Entwurf des
Deckblattes Nr. 13
zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 09-60
„Am Birkenberg“
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01.07.2025 bis einschl. 01.08.2025
aus.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 13 vom vom 28.06.2024 i.d.F. vom 06.06.2025 zum Bebauungsplan Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Ebenso können die in den Festsetzungen des Deckblattes Nr. 13 genannten DIN-Normen zu den oben genannten Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Scheibinger, Lukas
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 406, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Mi 8.00 -12.00 und 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 01.07.2025 00:00 bis 01.08.2025 23:59