BP 05-78 „Zwischen Pulverturmstraße und Schwarzem Weg“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05-78 „Zwischen Pulverturmstraße und Schwarzem Weg“ vom 11.10.2024 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

 

 

(Plan)

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat in der Sitzung am 11.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)  aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die

 

Nr. 05-78

 

und die Bezeichnung

 

„Zwischen Pulverturmstraße und Schwarzem Weg“.


Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind: Die Ermöglichung einer umgebungsangepassten Wohnbebauung im nördlichen Teil des Geltungsbereichs unter Berücksichtigung der komplexen topographischen Verhältnisse bei gleichzeitig bestmöglichem Erhalt der vorhandenen dichten Vegetation.

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

 

29.10.2024 bis einschl. 29.11.2024

zu äußern.

Die Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

Zusätzlich erfolgt die Unterrichtung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Landshut und damit auch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung am 01.11.2024 geschlossen ist. Aufgrund dessen wird der Auslegungszeitraum entsprechend verlängert.

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung





Name: Scheibinger, Lukas

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 406, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Mi 8.00 -12.00 und 14.00 - 16:00