BP 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“
Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Einbeziehungssatzung Nr. 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“ vom 20.05.2021 i.d.F. vom 07.03.2024
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung
Nr. 05-51
„Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“
erneut nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.04.2024 bis einschl. 03.05.2024
aus.
Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“ mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Satzungsentwurf einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pflüger, Stephan
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 02.04.2024 00:00 bis 03.05.2024 23:59