BP 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“

Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Einbeziehungssatzung Nr. 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“ vom 20.05.2021 i.d.F. vom 07.03.2024

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung

 

Nr. 05-51

Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz

 

erneut nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

02.04.2024 bis einschl. 03.05.2024

 

aus.

 

Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 05-51 „Südlich Schönbrunner Straße – Nähe Ludwig-Bachmeier-Platz“ mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Jedermann kann den Satzungsentwurf einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung


 





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00