BP 07-90 "Östlich Reitfeld"

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07-90 „Östlich Reitfeld“ vom 24.02.2022 i.d.F. vom 21.09.2022

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

 

Nr. 07-90 „Östlich Reitfeld“

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

18.10.2022 bis einschl. 18.11.2022

 

aus.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07-90 „Östlich Reitfeld“ vom 24.02.2022 i.d.F. vom 21.09.2022 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Kampfmittel, Altlasten, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf die Schutzgüter und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen verfügbar.

 

Die Auslegung erfolgt durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Weichenrieder, Alexandra

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 24
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00