BP 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 in der Fassung vom 15.12.2021
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 im Grundsatz beschlossenen Vorentwurf des Bebauungsplanes
Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
11.01.20222 bis einschl. 11.02.2022
aus.
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 i.d.F. vom 15.12.2021 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.
Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Immissionsschutz, Baumpflanzungen, Ein- und Durchgrünung, angrenzendes Trenngrün, Niederschlagswasser, Hoch- und Grundwasser, Nutzung solarer Energie, Bodenschutz verfügbar.
Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Stadtplanung
Name: Weichenrieder, Alexandra
Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 24
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 11.01.2022 00:00 bis 11.02.2022 23:59