BP 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 in der Fassung vom 15.12.2021

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 


 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 im Grundsatz beschlossenen Vorentwurf des Bebauungsplanes

 

 

Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“

 

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

11.01.20222 bis einschl. 11.02.2022

 

aus.

 

 

Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 i.d.F. vom 15.12.2021 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Immissionsschutz, Baumpflanzungen, Ein- und Durchgrünung, angrenzendes Trenngrün, Niederschlagswasser, Hoch- und Grundwasser, Nutzung solarer Energie, Bodenschutz verfügbar.

 

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

http://www.landshut.de/bauleitplaene

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Baureferat  -

Amt für Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Stadtplanung

  





Name: Weichenrieder, Alexandra

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 24
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00