BP 09-60 db 12 „Am Birkenberg“

Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 – durch Deckblatt Nr. 12 vom 02.03.2018 i.d.F. vom 20.05.2020 im be-schleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 12 zur Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 09-60 „Am Birkenberg“

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

16.06.2020 bis einschl. 17.07.2020

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 12 vom 02.03.2018 i.d.F. vom 20.05.2020 zum Bebauungsplan Nr. 09-60 „Am Birkenberg“ vom 28.04.1972 i.d.F. vom 22.06.1973 - rechtsverbindlich seit 22.03.1976 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festset-zungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Terminvereinbarungen getroffen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Sieber, Johanna

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 86
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo: 8.00 -12.00, 14.00-16.00; Di, Do, Fr: 8.00 -12.00