BP 08-26/1 „Südlich Hagrainer Straße - Bereich Ost“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08-26/1 „Südlich Hagrainer Straße - Bereich Ost“ vom 19.07.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die

Nr. 08-26/1

und die Bezeichnung

„Südlich Hagrainer Straße - Bereich Ost“.

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Wesentliche Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sind die Neudefinition des Ortsrandes zur Sicherstellung einer geordneten wohnbaulichen Entwicklung unter Beibehaltung der Grundzüge der vorhandenen Umgebungsbebauung, die dauerhafte Sicherung der erhaltenswerten vorhandenen Grünstrukturen sowie eine Bebauung orientiert an aktuellen Wohnbedürfnissen unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

13.08.2019 bis einschl. 20.09.2019

zu äußern.

Die Unterrichtung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Suttor, Florian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00