BP 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich a“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 03-70a

„Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich a“

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

07.05.2019 bis einschl. 14.06.2019

aus.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich a“ mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung







Name: Heilmeier-Dahme, Ingeborg

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00 -12.00