FNP db 51 „Nördlich Wolfgangsiedlung – westlich Altdorfer Straße“

Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung

Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt

Landshut mit Deckblatt Nr. 51 im Bereich „Nördlich Wolfgangsiedlung – westlich Altdorfer Straße“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2

BauGB


Die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut durch

Deckblatt Nr. 51 vom 13.07.2018 im Bereich „Nördlich Wolfgangsiedlung“ durch Anpassung im Wege der Berichtigung gem. §

13a Abs. 2 Nr. 2 wurde vom Bausenat der Stadt Landshut am 13.07.2018 beschlossen.

Das Deckblatt Nr. 51 vom 13.07.2018 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung

an während der üblichen Dienststunden im Baureferat, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, IV. Stock,

Zimmer 406, 84028 Landshut, zur Einsichtnahme bereit. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse eingesehen

werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Auf Verlangen wird jedermann über dessen Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird das Deckblatt Nr. 51 vom 13.07.2018 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt

Landshut wirksam.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder

Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekannt gegeben:

8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen

unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse

eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Auf Verlangen wird jedermann über den Inhalt der vorgenannten Unterlagen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt Nr. 3 vom 13.07.2018 i.d.F. vom 22.03.2018 zum Bebauungsplan Nr. 02-11/4

„Rennweg - Luitpoldstraße - Hofangerweg“ vom 26.11.1965 i.d.F. vom 17.12.1965 - rechtsverbindlich seit 12.03.1966 - in Kraft.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder

Formvorschriften, der Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes

und von Mängeln des Abwägungsvorganges sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend (S. 124, 125. dieses Amtsblattes) die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekanntgegeben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Sieber, Johanna

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 86
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo: 8.00 -12.00, 14.00-16.00; Di, Do, Fr: 8.00 -12.00