FNP db 87 "Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlmach"

Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 87 im Bereich „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung im Wege der Berichtigung gem.
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

Die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut durch Deckblatt Nr. 87 vom 12.03.2026 im Bereich „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“ durch Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 wurde vom Bausenat der Stadt Landshut am 12.03.2026 beschlossen.

 

Jedermann kann das Deckblatt Nr. 87 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan vom Tage dieser Bekanntmachung an unter folgender Internetadresse einsehen: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Rechtskr%C3%A4ftig.aspx

 

Zusätzlich können die Unterlagen während der folgenden Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut einsehen: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Auf Verlangen wird jedermann über dessen Inhalt Auskunft gegeben.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird das Deckblatt Nr. 87 vom 12.03.2026 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Landshut wirksam.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00