BP 01-42/7 „Nördlich Berufsschule, zwischen Papiererstraße und Luitpoldstraße“

Ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-42/7 „Nördlich Berufsschule, zwischen Papiererstraße und Luitpoldstraße“ vom 12.11.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 BauGB

 

 

 

(Plan)

 

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat in der Sitzung am 12.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet den Bebauungsplan

 

Nr. 01-42/7

„Nördlich Berufsschule, zwischen Papiererstraße und Luitpoldstraße“.

 

im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:

die Ermöglichung einer strukturierten innerstädtischen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der Sanierungsziele zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und Erhalt der im Planungsgebiet vorhandenen Blut­buche sowie des Erhalts des Einzeldenkmals, der sog. „Sturm-Villa“.

 

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

 

24.02.2026 bis einschl. 27.03.2026

 

zu äußern.

 

Die Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Unterrichtung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00