BP 02-34 db 1 „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“
Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Vollzug des BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-34 „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“ vom 18.11.2011 i.d.F. vom 25.10.2012, redaktionell geändert am 20.12.2013 - rechtsverbindlich seit 20.01.2014 - durch Deckblatt Nr. 1 vom 28.06.2019 i.d.F. vom 05.12.2025 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Plan)
Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 05.12.2025 gebilligten Entwurf des
Deckblattes Nr. 1
zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 02-34
„Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“
erneut und nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom
05.01.2026 bis einschl. 23.01.2026
aus.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Es wurden folgende Änderungen und Ergänzung an den Festsetzungen vorgenommen:
- Richtigstellung der Standorte der vorhandenen Biotopbäume außerhalb des Geltungsbereiches; diese werden nun als Hinweise durch Planzeichnung dargestellt.
- Verzicht auf die östliche der beiden im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Brücken über den Klötzlmühlbach; dementsprechend Einbeziehung des ehem. Brückenbereiches in den Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 mit Festsetzung einer Wasserfläche, zusätzlich entsprechende Erweiterung der öffentlichen Grünfläche.
- Festsetzung weiterer zu pflanzender Bäume entlang des Klötzlmühlbaches.
- Korrekturen beim Straßenbegleitgrün an der Planstraße A.
- Zulassung von Einfriedungen in den Baufeldern 1 – 6 sowie 10 -12.
- Verschiebung der vier Carsharing-Stellplätze an die Klötzlmüllerstraße.
- Korrekturen der Tiefgaragenabgrenzungen im Bereich der Parzellen 11 und 12.
- Textanpassungen bei den Festsetzungen C.4.1 und C.4.2 zum Immissionsschutz.
Weitere Änderungen oder Ergänzungen an den Festsetzungen erfolgten nicht.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 28.06.2019 i.d.F. vom 05.12.2025 zum Bebauungsplan Nr. 02-34 „Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach“ vom 18.11.2011 i.d.F. vom 25.10.2012, redaktionell geändert am 20.12.2013 - rechtsverbindlich seit 20.01.2014 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Ebenso können die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen zu den oben genannten Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pflüger, Stephan
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 05.01.2026 00:00 bis 23.01.2026 23:59