BP 10-105/1 db 5 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“
Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. und § 4 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Deckblatt Nr. 5 vom 29.09.2023 i.d.F. 19.04.2024 zum Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 -
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Plan)
Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 14.11.2025 gebilligten Entwurf des
Deckblattes Nr. 5
zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10-105/1
„Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“
erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.12.2025 bis einschl. 12.01.2026
aus.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 5 vom 29.09.2023 i.d.F. vom 19.04.2024 zum Bebauungsplan Nr. Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der Umweltbericht.
Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, Gutachten zum Immissionschutz, zum Baugrund und zum Artenschutz sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Bepflanzung, Bodenschutz und Klimaschutz verfügbar.
Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Landshut und damit auch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 24.12.2025 bis zum 04.01.2026 geschlossen ist. Aufgrund dessen wird der Auslegungszeitraum entsprechend verlängert.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Müller, Andreas
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 23
Zimmer: 407, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 02.12.2025 00:00 bis 12.01.2026 23:59