BP 06-13 An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06-13 „An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW“ vom 19.09.2025
hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Plan)
Der Bausenat der Stadt Landshut hat in der Sitzung am 19.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Nr. 06-13
und die Bezeichnung
„An der Unteren Auenstraße – Nähe BMHKW“.
Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Grundsatz zugestimmt.
Für diesen Bebauungsplan, in den der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom
21.10.2025 bis einschl. 28.11.2025
unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Den Darlegungsunterlagen liegt zudem ein Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB mit bei.
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Selasinsky, Aylin
Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Öffentlichkeitsbeteiligung: 21.10.2025 00:00 bis 28.11.2025 23:59