BP 10-100 db 3 „Am Weiherbach“

Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-100 „Am Weiherbach“ vom 03.07.1981 i.d.F. vom 04.12.1981 – rechtsverbindlich seit 03.05.1982 – durch Deckblatt Nr. 3 vom 03.03.2023 i.d.F. vom 06.06.2025 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

(Plan)

 

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 06.06.2025 gebilligten Entwurf des

 

Deckblattes Nr. 3

 

zur Änderung des Bebauungsplanes

 

Nr. 10-100

 „Am Weiherbach“

 

erneut nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

15.07.2025 bis einschl. 22.08.2025

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 3 vom 03.03.2023 i.d.F. vom 06.06.2025 zum Bebauungsplan Nr. 10-100 „Am Weiherbach“ vom 03.07.1981 i.d.F. vom 04.12.1981 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:  https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Müller, Andreas

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 23
Zimmer: 407, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00