BP 03-70a db1 "Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a"

Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - durch Deckblatt Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

 

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat in seiner Sitzung vom 10.11.2023 das Deckblatt Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 zum Bebauungsplan Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Deckblatt Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 zum Bebauungsplan Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - wurde am 17.11.2023 ausgefertigt.

 

Jedermann kann das Deckblatt Nr. 1 mit der Begründung vom Tage dieser Bekanntmachung an unter folgender Internetadresse einsehen:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Rechtskr%C3%A4ftig.aspx

 

Zusätzlich können die Unterlagen während der folgenden Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut eingesehen werden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Auf Verlangen wird jedermann über den Inhalt der vorgenannten Unterlagen Auskunft erteilt.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 zum Bebauungsplan Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - in Kraft.

 

Gleichzeitig wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung


 





Name: Pflüger, Stephan

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