BP 04-93 „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“
Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04-93 „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ vom 16.06.2016 i.d.F. vom 15.09.2023 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 15.09.2023 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 04-93
„Gewerbe- und Industriegebiet Nord“
erneut nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
31.10.2023 bis einschl. 01.12.2023
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04-93 „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ vom 16.06.2016 i.d.F. vom 15.09.2023 mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pflüger, Stephan
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 31.10.2023 00:00 bis 01.12.2023 23:59