FNP db 81 „Zwischen Lurzenhof und Auloh“
Ortsübliche Bekanntmachung des Fortschreibungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des BauGB;
Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 81 vom 28.07.2023 im Bereich „Zwischen Lurzenhof und Auloh“
hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Fortschreibungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Landshut hat am 28.07.2023 die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit
Deckblatt Nr. 81 im Bereich „Zwischen Lurzenhof und Auloh“
beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Deckblattes im Grundsatz zugestimmt.
Für dieses Deckblatt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom
22.08.2023 bis einschl. 22.09.2023
beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden eingesehen werden: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx
Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.
Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Scheibinger, Lukas
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 406, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Mi 8.00 -12.00 und 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 22.08.2023 00:00 bis 22.09.2023 23:59