BP 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 i.d.F. vom 20.07.2023

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 


 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 20.07.2023 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

 

Nr. 03-60/1

„Nördlich Tulpenstraße“

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

16.08.2023 bis einschl. 22.09.2023

 

aus.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-60/1 „Nördlich Tulpenstraße“ vom 24.09.2021 i.d.F. vom 20.07.2023 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der Umweltbericht.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, den vorliegenden Gutachten sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Schutzgut Mensch, Schutzgut Arten und Lebensräume (Flora und Fauna), Schutzgut Landschaftsbild/Erholungseignung, Bodenverhältnisse, Klimaschutz, Immissionsschutz, Altlasten, Kampfmitteln, Denkmalschutz und Ausgleichsmaßnahmen verfügbar.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in analoger Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Weichenrieder, Alexandra

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 24
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00