Gemäß dem Amtsblatt Nr. 66-24 vom 31.07.2023 (siehe S. 233) soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-52/6b „Zwischen Innerer Regensburger Straße – Bismarckplatz – Schwestergasse – Bereich West“ vom 21.07.2017 i.d.F. vom 20.07.2023 gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegt werden.
An dieser Stelle muss mitgeteilt werden, dass die ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB versehentlich im Amtsblatt Nr. 66-24 abgedruckt wurde.
Es findet im Zeitraum vom 08.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 keine erneute Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 01-52/6b „Zwischen Innerer Regensburger Straße – Bismarckplatz – Schwestergasse – Bereich West“ statt.
Sobald für den Bebauungsplan Nr. 01-52/6b tatsächlich die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll, wird dies im Amtsblatt sowie in der Landshuter Zeitung bekannt gegeben
STADT LANDSHUT
- Referat für Bauen und Umwelt -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung