BP 03-70a db1 "Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a"

Benachrichtigung von der erneuten, verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und verkürzte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB


Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - durch Deckblatt Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

 

 


 

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 16.06.2023 gebilligten Entwurf des

 

Deckblattes Nr. 1

 

zur Änderung des Bebauungsplanes

 

Nr. 03-70a

Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a

 

erneut und nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom

 

11.07.2023 bis einschl. 28.07.2023

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 21.09.2022 i.d.F. vom 16.06.2023 zum Bebauungsplan Nr. 03-70a „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofes – Teilbereich a“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 10.04.2019, redaktionell geändert am 18.06.2020 - rechtsverbindlich seit 20.07.2020 - mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00