BP 07-65 "An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach"

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07-65 „An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“ vom 11.02.2022 i.d.F. vom 28.04.2023

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

(Plan)

 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 28.04.2023 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

 

Nr. 07-65

„An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

13.06.2023 bis einschl. 14.07.2023

 

aus.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07-65 „An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“ vom 11.02.2022 i.d.F. vom 28.04.2023 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der Umweltbericht.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Bodendenkmalpflege, Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserschutz und Energie verfügbar.

 

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung


 





Name: Selasinsky, Aylin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr