FNP db 76 "An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach"

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 76 vom 18.11.2022 i.d.F. vom 26.05.2023 im Bereich „An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.05.2023 gebilligten Entwurf des

 

Deckblattes Nr. 76

im Bereich „An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“

 

zur Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

13.06.2023 bis einschl. 14.07.2023

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 76 vom 18.11.2023 i.d.F. vom 26.05.2023 im Bereich „An der Stadtgrenze zwischen Zaitzkofen und Wolfsbach“ zum seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gehören die Begründung und der Umweltbericht.

 

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Bodendenkmalpflege, Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserschutz und Energie verfügbar.

 

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Selasinsky, Aylin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr