BP 10-100 db 3 „Am Weiherbach“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB


Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-100 „Am Weiherbach“ vom 03.07.1981 i.d.F. vom 04.12.1981 – rechtsverbindlich seit 03.05.1982 – durch Deckblatt Nr. 3 vom 03.03.2023 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

 

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 03.03.2023 die Änderung des Bebauungsplanes

 

Nr. 10-100 „Am Weiherbach“

 

durch Deckblatt Nr. 3 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:

Sicherstellung einer geordneten wohnbaulichen Entwicklung, orientiert an den aktuellen Wohnbedürfnissen, durch Festsetzung von 5- bis 9-geschossiger Wohnbebauung mit einer Ringerschließung innerhalb des Geltungsbereiches und Aufnahme und Fortführung öffentlicher und privater Wegebeziehungen, um langfristig die Vernetzung für Fußgänger- und Radverkehr im Quartier sicherzustellen.

 

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

 

21.03.2023 bis einschl. 21.04.2023

 

zu äußern.

 

Die Unterrichtung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 

  





Name: Müller, Andreas

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 23
Zimmer: 407, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00