BP 09-68 db 6 "Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech"

Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in einem ergänzenden Verfah-ren gem. § 214 Abs. 4 BauGB


Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 6 vom 30.03.2001 i.d.F. vom 26.07.2002 zum Bebauungsplan Nr. 09-68 „Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech“ vom 07.08.1978 i.d.F. vom 18.06.1979 - rechtsverbindlich seit 25.02.1980 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB


 

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat in seiner Sitzung vom 08.11.2002 das Deckblatt Nr. 6 vom 30.03.2001 i.d.F. vom 26.07.2002 zum Bebauungsplan Nr. 09-68 „Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech“ vom 07.08.1978 i.d.F. vom 18.06.1979 - rechtsverbindlich seit 25.02.1980 - als Satzung beschlossen.

 

Das Deckblatt Nr. 6 vom 30.03.2001 i.d.F. vom 26.07.2002 zum Bebauungsplan Nr. 09-68 „Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech“ vom 07.08.1978 i.d.F. vom 18.06.1979 - rechtsverbindlich seit 25.02.1980 - wurde am 14.11.2002 ausgefertigt. Die Ausfertigung des Deckblattes Nr. 6 erfolgte allerdings formfehlerhaft. Dieser Fehler wurde nun in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB behoben.

Das Deckblatt Nr. 6 vom 30.03.2001 i.d.F. vom 26.07.2002 zum Bebauungsplan Nr. 09-68 „Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech“ vom 07.08.1978 i.d.F. vom 18.06.1979 - rechtsverbindlich seit 25.02.1980 - wurde dementsprechend am 03.03.2023 erneut ausgefertigt.

 

Dies wird hiermit gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

 

Jedermann kann das Deckblatt Nr. 6 mit all seinen Bestandteilen vom Tage dieser Bekanntmachung an während der folgenden Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut einsehen: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Rechtskr%C3%A4ftig.aspx

 

Auf Verlangen wird jedermann über den Inhalt der vorgenannten Unterlagen Auskunft erteilt.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt Nr. 6 vom 30.03.2001 i.d.F. vom 26.07.2002 zum Bebauungsplan Nr. 09-68 „Zwischen Neuer Bergstraße und Steinlech“ vom 07.08.1978 i.d.F. vom 18.06.1979 - rechtsverbindlich seit 25.02.1980 - gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 18.11.2002 in Kraft.

 

Gleichzeitig wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 

  





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00