FNP db 41 „Gretlsmühle“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 41 vom 22.07.2022 im Bereich „Gretlsmühle“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Fortschreibungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Der Stadtrat der Stadt Landshut hat am 22.07.2022 die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit

 

Deckblatt Nr. 41 im Bereich „Gretlsmühle“

 

beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Deckblattes im Grundsatz zugestimmt.

 

Für dieses Deckblatt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

 

20.09.2022 bis einschl. 21.10.2022

 

eingesehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Selasinsky, Aylin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
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