BP 07-86 db 11 „Gretelsmühle"

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 11 vom 15.07.2022 zum Bebauungsplan Nr. 07-86 „Gretlsmühle“ vom 13.07.1963 - rechtsverbindlich seit 01.07.1967 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat dem Vorentwurf des Deckblattes Nr. 11 zur Änderung des Bebauungsplanes

 

Nr. 07-86 „Gretlsmühle“

 

in seiner Sitzung vom 15.07.2022 im Grundsatz zugestimmt.

 

Für dieses Deckblatt, in das der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

 

20.09.2022 bis einschl. 21.10.2022

 

eingesehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

 

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Referat für Bauen und Umwelt  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung


 





Name: Selasinsky, Aylin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 410
Erreichbarkeit: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr