BP 03-75/2 db 1 „Löschenbrand Erweiterung Ost“

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 1 vom 22.01.2021 i.d.F. vom 24.09.2021 zum Bebauungsplan Nr. 03-75/2 „Löschenbrand Er-weiterung Ost“ vom 27.05.1969 i.d.F. vom 24.06.1969 - rechtsverbindlich seit 27.07.1973 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 24.09.2021 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Ände-rung des Bebauungsplanes

Nr. 03-75/2 „Löschenbrand Erweiterung Ost“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.10.2021 bis einschl. 08.11.2021

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 22.01.2021 i.d.F. vom 24.09.2021 zum Bebauungsplan Nr. 03-75/2 „Löschenbrand Er-weiterung Ost“ vom 27.05.1969 i.d.F. vom 24.06.1969 - rechtsverbindlich seit 27.07.1973 - mit eingearbeitetem Grünordnungs-plan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, den vorliegenden Gutachten, sowie in den be-reits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Immissionsschutz, Klimaschutz, Altlasten bezüg-lich Grundwasser und Gartenbau/Landwirtschaft, Artenschutz, Baumpflanzungen und Versickerung verfügbar.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: Mirlach, Karin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 22
Zimmer: 408 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00