BP 03-70b „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich b“

Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03-70b „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich b“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 16.07.2021 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Be-bauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 16.07.2021 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 03-70b „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich b“

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


10.08.2021 bis einschl. 24.09.2021


aus.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-70b „Ehemaliges Bahngelände westlich des Hauptbahnhofs – Teilbereich b“ vom 01.12.2017 i.d.F. vom 16.07.2021 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Be-gründung.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Heilmeier-Dahme, Ingeborg

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00 -12.00