BP 03-92/1 db 3 „Hascherkeller – Erweiterung West“

Erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 3 vom 08.02.2019 i.d.F. vom 16.07.2021 zum Bebauungsplan Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Er-weiterung West“ vom 19.11.1976 i.d.F. vom 25.01.1980 - rechtsverbindlich seit 22.12.1980 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 16.07.2021 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Erweiterung West“

erneut und nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom


10.08.2021 bis einschl. 03.09.2021


aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 3 vom 08.02.2019 i.d.F. vom 16.07.2021 zum Bebauungsplan Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Erweiterung West“ vom 19.11.1976 i.d.F. vom 25.01.1980 - rechtsverbindlich seit 22.12.1980 - mit eingearbeitetem Grünord-nungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, sowie in den bereits vorliegenden umweltbezo-genen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Immission (Schall und Geruch), Schall-Emission, Gehölzpflanzung, Dach- / Fassadenbegrünung, Artenschutz, Versickerung und Klimaschutz verfügbar.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zu-sätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00