BP 03-75/2 db 1 „Löschenbrand Erweiterung Ost“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 1 vom 22.01.2021 i.d.F. vom 18.06.2021 zum Bebauungsplan Nr. 03-75/2 „Löschenbrand Er-weiterung Ost“ vom 27.05.1969 i.d.F. vom 24.06.1969 - rechtsverbindlich seit 27.07.1973 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat dem Vorentwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 03-75/2 „Löschenbrand Erweiterung Ost“

in seiner Sitzung vom 18.06.2021 im Grundsatz zugestimmt. Für dieses Deckblatt, in das der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

13.07.2021 bis einschl. 20.08.2021

eingesehen werden.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Entwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-wirkungen festgelegt.

Mit dem Umweltbericht liegt eine Vorprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung aus.

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Mirlach, Karin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 22
Zimmer: 408 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00