BP 10-5/8 „Östlich der Autobahn A 92 – zwischen Klötzlmühlbach und der Straße Münchnerau“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10-5/8 „Östlich der Autobahn A 92 – zwischen Klötzlmühlbach und der Straße Münchnerau“ vom 07.05.2021

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan auf-zustellen. Der Bebauungsplan erhält die

Nr. 10-5/8

und die Bezeichnung

„Östlich der Autobahn A 92 – zwischen Klötzlmühlbach und der Straße Münchnerau“.

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Grundsatz zugestimmt.

 

Für diesen Bebauungsplan, in den der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

29.06.2021 bis einschl. 30.07.2021

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut, sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern, parallel bei Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-wirkungen festgelegt.

Mit dem Umweltbericht liegt eine Vorprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung aus.

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung





Name: Suttor, Florian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00