BP 07-85 db 34 „Auloh“

Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07-85 „Auloh“ vom 20.09.1968 - rechtsverbindlich seit 14.10.1969 – durch Deckblatt Nr. 34 vom 24.04.2020 i.d.F. vom 21.05.2021 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.05.2021 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 34 zur Ände-rung des Bebauungsplanes
Nr. 07-85 „Auloh“
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.06.2021 – 16.07.2021
aus.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 34 vom 24.04.2020 i.d.F. vom 21.05.2021 zum Bebauungsplan Nr. 07-85 „Auloh“ vom 20.09.1968 - rechtsverbindlich seit 14.10.1969 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan, gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut, sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern, parallel bei Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
 





Name: Mirlach, Karin

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 22
Zimmer: 408 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr: 8.00 -12.00