BP 08-27 „Hagrainer Tal“

Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;
Vereinfachte Aufstellung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 08-27 „Hagrainer Tal“ vom 05.03.2021
hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Nr. 08-27
und die Bezeichnung
„Hagrainer Tal“.
Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Bebauungsplanes gebilligt.
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Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 08-27 „Hagrainer
Tal“ in der Zeit vom
23.03.2021 bis einschl. 23.04.2021
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08-27 „Hagrainer Tal“ vom 05.03.2021 mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört
die Begründung.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen
wird.
Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des
Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen
zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut,
zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00
bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich
können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
 





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00