Vollzug des BauGB;Vereinfachte Aufstellung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 08-27 „Hagrainer Tal“ vom 05.03.2021hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGBDer Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält dieNr. 08-27und die Bezeichnung„Hagrainer Tal“.Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Bebauungsplanes gebilligt.131Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 08-27 „HagrainerTal“ in der Zeit vom23.03.2021 bis einschl. 23.04.2021aus.Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08-27 „Hagrainer Tal“ vom 05.03.2021 mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehörtdie Begründung.Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehenwird.Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe desStadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungenzu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut,zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlichkönnen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:http://www.landshut.de/bauleitplaeneJedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen könnenbei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT- Baureferat -Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung