BP 03-92/1 db 3 „Hascherkeller – Erweiterung West“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Die

 

 Vollzug des BauGB;

Deckblatt Nr. 3 vom 08.02.2019 i.d.F. vom 18.12.2020 zum Bebauungsplan Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Er-weiterung West“ vom 19.11.1976 i.d.F. vom 25.01.1980 - rechtsverbindlich seit 22.12.1980 -

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 18.12.2020 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 3 zur Ände-rung des Bebauungsplanes

Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Erweiterung West“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.01.2021 bis einschl. 12.02.2021

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 3 vom 08.02.2019 i.d.F. vom 18.12.2020 zum Bebauungsplan Nr. 03-92/1 „Hascherkeller – Erweiterung West“ vom 19.11.1976 i.d.F. vom 25.01.1980 - rechtsverbindlich seit 22.12.1980 - mit eingearbeitetem Grünord-nungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, sowie in den bereits vorliegenden umweltbezo-genen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Immission (Schall und Geruch), Schall-Emission, Gehölzpflanzung, Dach- / Fassadenbegrünung, Artenschutz, Versickerung und Klimaschutz verfügbar.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zu-sätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00