BP 09-15/7 „Zwischen Veldener Straße und Am Schopperfeld“

Ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-15/7 „Zwischen Veldener Straße und Am Schopperfeld“ vom 18.12.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die

Nr. 09-15/7

und die Bezeichnung

„Zwischen Veldener Straße und Am Schopperfeld“.

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lan-desrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-lung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:


Städtebauliches Ziel ist die Ermöglichung einer maßvollen Nachverdichtung entlang der Veldener Straße bei gleichzeitiger Frei-haltung des rückwärtigen Hangbereiches.

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

12.01.2021 bis einschl. 12.02.2021

zu äußern.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zu-sätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Müller, Andreas

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 23
Zimmer: 407, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00