BP 06-76 „Schallermoos IV“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06-76 „Schallermoos “ vom 27.11.2020

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan auf-zustellen. Der Bebauungsplan erhält die

Nr. 06-76

und die Bezeichnung

„Schallermoos IV“.

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Grundsatz zugestimmt.


Für diesen Bebauungsplan, in den der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom

15.12.2020 bis einschl. 22.01.2021

aus Gründen der Gesundheitsvorsorge im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Lands-hut durch Schaufenster-Aushang eingesehen werden sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkun-gen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Landshut und damit auch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 28.12.2020 bis zum 31.12.2020 geschlossen ist. Aufgrund dessen wird der Auslegungszeitraum entsprechend bis 22.01.2021 verlängert.

Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-wirkungen festgelegt.

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00