BP 08-30/4 db 2 „Simmerbauerweg - Weickmannshöhe“

Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 08-30/4 „Simmerbauerweg - Weick-mannshöhe“ vom 18.10.2013 i.d.F. vom 14.03.2014 - rechtsverbindlich seit 27.10.2014 - durch Deckblatt Nr. 2 vom 16.10.2020

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 16.10.2020 die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes

Nr. 08-30/4 „Simmerbauerweg - Weickmannshöhe“

durch Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Deckblattes gebilligt.

Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08-30/4 „Simmerbauerweg - Weickmannshöhe“ in der Zeit vom

03.11.2020 bis einschl. 03.12.2020

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 2 vom 16.10.2020 zum Bebauungsplan Nr. 08-30/4 „Simmerbauerweg -Weickmannshöhe“ vom 18.10.2013 i.d.F. vom 14.03.2014 - rechtsverbindlich seit 27.10.2014 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Heilmeier-Dahme, Ingeborg

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 21
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00 -12.00