BP 00-3c „Mühleninsel – Fischergasse, Teilbereich Badstraße und Hammerinsel“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB ent-sprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 00-IIIC „Mühleninsel – Fischergasse, Teilbereich Badstraße und Hammerinsel“ vom 16.10.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat beschlossen, für das im abgedruckten Plan dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die

 

Nr. 00-IIIC

 

und die Bezeichnung

 

„Mühleninsel – Fischergasse, Teilbereich Badstraße und Hammerinsel“.

 

Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.

Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:

Die Erhaltung des Grün- und Gebäudebestandes unter Ausschluss von Wohnnutzung auf Basis der Ziele der Satzung zum Sanierungsgebiet III „Mühleninsel – Fischergasse“.

Der Plan sowie die Begründung zur Aufstellung vom 16.20.2020 sind Gegenstand dieses Beschlusses.

 

Die Stadt Landshut gibt der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich hierzu innerhalb der Frist vom

 

03.11.2020 bis einschl. 03.12.2020

 

zu äußern.

 

Die Unterrichtung erfolgt aus Gründen der gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29 b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Ter­minvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 ge­troffen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

http://www.landshut.de/bauleitplaene

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Sieber, Johanna

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 86
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo: 8.00 -12.00, 14.00-16.00; Di, Do, Fr: 8.00 -12.00