BP 04-61/4a db 1 „Nördlich Porschestraße – westlich Neidenburger Straße“

Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 04-61/4a „Nördlich Porschestraße – westlich Neidenburger Straße“ vom 04.03.1988 i.d.F. vom 30.09.1994 - rechtsverbindlich seit 28.08.1995 - durch Deckblatt Nr. 1 vom 16.10.2020

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 16.10.2020 die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes

 

Nr. 04-61/4a „Nördlich Porschestraße – westlich Neidenburger Straße“

 

durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Deckblattes gebilligt.

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04-61/4a „Nördlich Porschestraße – westlich Neidenburger Straße“ in der Zeit vom

 

03.11.2020 bis einschl. 04.12.2020

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 16.10.2020 zum Bebauungsplan Nr. 04-61/4a „Nördlich Porschestraße – westlich Neidenburger Straße“ vom 04.03.1988 i.d.F. vom 30.09.1994 – rechtsver­bindlich seit 28.08.1995 - mit textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

http://www.landshut.de/bauleitplaene

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Ter­minvereinbarungen ge­troffen werden.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Baureferat  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

  





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00